Zudem erklärte O.________, zusammen mit L.________, S.________(Spitzname) und Q.________ die Wohnung verlassen zu haben. Die Beschuldigten S.________ und Q.________ kennen sich gemäss Aussagen des Beschuldigten S.________ (StA Ev. vom 14.08.2018, Band II pag. 666 Z. 83 ff.). Die Telefonnummer des Beschuldigten S.________, die aufgrund der Vorakten verifiziert sind, findet sich in den Telefonlisten von L.________ unter S.________(Spitzname), in der Telefonliste von AX.________ unter S.________(Spitzname) und in der Telefonliste von G.________ unter S.________(Spitzname).