51. Sachverhalt und Beweiswürdigung 51.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.I.1. i.V.m. Anhang der Anklageschrift S.________ wird in erster Linie die Beteiligung am Vorfall vom 12. August 2017 gemäss E. 9 hiervor vorgeworfen, wobei er während der Schlägerei insbesondere eine Velokette eingesetzt haben soll (pag. 1926 i.V.m. 1941 ff.). 51.2 Bestrittener Sachverhalt S.________ bestreitet, überhaupt und in irgendwelcher Form an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. 51.3 Konkrete Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die Beteiligung von S.________ sorgfältig und detailliert nachgewiesen (S. 138 ff.