Die Tagessatzhöhe wird unter Berücksichtigung, dass Q.________ Nothilfe im Umfang von CHF 300.00 erhält, auf CHF 10.00 festgesetzt. 49.5 Vollzugsform Diesbezüglich schliesst sich die Kammer der Meinung der Vorinstanz an. Ein bedingter Vollzug kommt nicht infrage. Q.________ ist vorbestraft und während laufenden Verfahrens rückfällig geworden. Zusammen mit seinen prekären Verhältnissen ohne eigentliche Verdienstmöglichkeit und drohender Wegweisung liegt eine ungünstige Rückfallprognose vor. Die Strafe ist damit unbedingt auszusprechen.