Es resultiert eine Einsatzstrafe von 260 Tagessätzen. 49.3 Zusatzstrafe zum Urteil vom 27. Mai 2019 des Obergerichts des Kantons Bern Q.________ wurde mit titelerwähntem Urteil verurteilt, nachdem er den vorliegend zu beurteilenden Angriff begangen hat. Die Hehlerei wurde ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet, weshalb vorliegend eine Zusatzstrafe auszufällen ist. Q.________ wurde rechtskräftig zu einer Strafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Die vorliegende Strafe von 260 Tagessätzen stellt somit die Einsatzstrafe dar, welche angemessen zu erhöhen ist. Die rechtskräftige Strafe wird zu 2/3 asperiert, ausmachend 16 Tagessätze.