_ ist mittlerweile einschlägig vorbestraft, wobei er die vorliegend zu beurteilende Straftat während laufendem Verfahren begangen hat (pag. 4057). Mit Urteil vom 27. Mai 2019 wurde er vom Obergericht des Kantons Bern wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Hehlerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie kumulativ zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Die Delinquenz während hängigem Verfahren führt zu einer Straferhöhung um 20 Strafeinheiten. Es resultiert eine Einsatzstrafe von 260 Tagessätzen.