49. Strafzumessung 49.1 Tatkomponenten Q.________ hat einen gefährlichen Gegenstand mitgeführt und sich aktiv an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt. Er hat damit den Grundsachverhalt erfüllt, weshalb es bei der Grundstrafe von 240 Strafeinheiten bleibt. 49.2 Täterkomponenten Die Erststrafe bei der Zusatzstrafe ist rechtskräftig und insofern «unantastbar». Die Täterkomponenten sind entsprechend, entgegen der Vorinstanz, vor der Zusatzstrafe zu behandeln. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von Q.________ (vgl. Ausführungen zur Landesverweisung) sind neutral zu werten. Er wohnt mit seiner Freundin