114 Bezüglich Absicht kann auf das bereits im allgemeinen Teil (E 13.5.6) sowie bei den jeweiligen Beschuldigten, insbesondere bei L.________ (E. 39.3 hiervor), verwiesen werden. Die Beteiligung von Q.________ am Freitag, welche wohlbemerkt einzig in derjenigen eines Opfers bestand, führte dazu, dass dieser insbesondere mit dem Vermittler O.________ sowie mit dem Spiritus Rector L.________ Kontakt aufnahm und sich in dessen Wohnung begab, wo der spätere Angriff geplant wurde