Die dargelegten Aussagen lassen keine Zweifel aufkommen, dass Q.________ sowohl in der Wohnung wie auch hinter dem AZ.________(Örtlichkeit) an vorderster Front und im Besitze eines Holzstocks anwesend war. L.________ gab an, Q.________ sei mit zwei Personen in seine Wohnung gekommen. Nähere Angaben hierzu sind nicht bekannt, weshalb Q.________ keine aktive Rekrutierung weiterer Personen angelastet wird.