manchmal beim Coiffeur antreffe (pag. 986 Z. 277 f. und Z. 295 f.). AM.________ gab seinerseits auf Fotokonfrontation und die Frage, ob sich darunter Personen befinden würden, welche am Vorfall beteiligt waren, ausschliesslich an: «Der kommt mir vom Sehen her bekannt vor. Man sieht selten Araber mit blauen Augen. Das bleibt einem» (pag. 856 Z. 335 f.). Er gab damit weder an, Q.________ sei nicht beteiligt gewesen, noch kann daraus abgeleitet werden, er habe Q.________ bereits vor dem Vorfall vom Sehen her gekannt. Die Aussage könnte gleichermassen dahingehend verstanden werden, dass er Q.________ vom Vorfall her kenne.