in diesem Bereich unbestritten und diejenige von C.________ u.a. durch E.________ gestützt, so auch diejenige von S.________ aufgrund der Aussagen von J.________ und AW.________ (siehe im Detail bei S.________). Die Angabe von O.________ findet folglich eine Stütze und ist entsprechend glaubhaft. Bei J.________, L.________ und AX.________ handelt es sich sodann ebenfalls um Personen, welche wie Q.________ am Vorabend dabei waren. Gemäss Aussagen von O.________ waren damit all diejenigen Personen, denen die Vergeltung für den Vorabend persönlich nahegelegen sein dürfte, vorne mitdabei, was durchaus realistisch erscheint.