112 Q.________ war am Freitagabend in den ersten Vorfall aktiv involviert. Er wurde auf dem BA.________platz geschlagen, weshalb L.________ und BE.________ eingriffen und letztlich verletzt bzw. ins Wasser geworfen wurden. Diesen Geschehensablauf hat L.________ oberinstanzlich bestätigt (pag. 4175 Z. 19 ff.). Anschliessend gab es mehrere und teils lange Kontakte zwischen Q.________ und O.________, notabene der Organisator des späteren Treffens. Gestützt auf die vorinstanzlich zitierten Aussagen von L.________ vor erster Instanz sowie die Aussagen von O.