47. Sachverhalt und Beweiswürdigung 47.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.H.1. i.V.m. Anhang der Anklageschrift Q.________ wird in erster Linie die Beteiligung am Vorfall vom 12. August 2017 gemäss E. 9 hiervor vorgeworfen, wobei er während der Schlägerei insbesondere einen Schlagstock/Holzstock eingesetzt haben soll (pag. 1926 i.V.m. 1941 ff.). 47.2 Bestrittener Sachverhalt Q.________ bestreitet im Wesentlichen, sich an der Auseinandersetzung beteiligt zu haben. Seine Verteidigung machte oberinstanzlich geltend, es sei vielmehr davon auszugehen, dass er sich eher abseits oder sogar auf der anderen Strassenseite aufgehalten habe (pag.