Die Täterkomponenten sind in ihrer Gesamtheit neutral zu bewerten. O.________ arbeitet im Restaurant «Hans im Glück» in Gümligen als Küchenchef und absolviert derzeit eine Weiterbildung zum Systemgastronomiefachmann in Zürich. Er weist keine Vorstrafen auf und hat sich im Verfahren anständig verhalten; beides darf erwartet werden. Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, waren die Aussagen von O.________ zwar teilweise, aber nicht genügend hilfreich, um einen Geständnisrabatt zu rechtfertigen. Einsicht und Reue waren nicht erkennbar. Es bleibt bei einer Gesamtstrafe von 230 Strafeinheiten. 45.5 Konkretes