45.3 Asperation für die Widerhandlung gegen das AIG Die Kammer folgt der Vorinstanz und setzt die Tatkomponentenstrafe auf 10 Strafeinheiten fest, zumal O.________ bereits am ersten Tag seiner unbewilligten Tätigkeit (als Teilzeit-Praktikant) erwischt wurde. Diese wird ebenfalls um 2/3 und damit um 6 Strafeinheiten an die Einsatzstrafe asperiert. Die Strafe beträgt damit neu 230 Strafeinheiten. 45.4 Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind in ihrer Gesamtheit neutral zu bewerten.