110 45.2 Asperation für die Pornografie In Übereinstimmung mit der Vorinstanz und mit Verweis auf die VBRS-Richtlinien (Untergruppe A1) wird die Tatkomponentenstrafe auf 6 Strafeinheiten festgesetzt. Diese wird im Umfang von 2/3, ausmachend 4 Strafeinheiten, an die Einsatzstrafe asperiert. Als Zwischenergebnis ist somit festzuhalten, dass die Strafe 224 Strafeinheiten beträgt. 45.3 Asperation für die Widerhandlung gegen das AIG