45. Strafzumessung 45.1 Einsatzstrafe für den Angriff O.________ hat selber nicht zugeschlagen und hat sich zumindest zu Beginn der tätlichen Auseinandersetzung etwas abseits des Geschehens aufgehalten. Dies wird mit einer Minderung von 30 Strafeinheiten gewürdigt. Dagegen erfolgt eine Erhöhung von 10 Strafeinheiten wegen seiner aktiven Rolle im Vorfeld des Vorfalls. Diese Anzahl Strafeinheiten sind, wie bei allen Beschuldigten, wiederum im Ver-