515 Z. 56 f.). Die Behauptung, der Sozialarbeiter habe ihm vorgängig eine Zusicherung gegeben, ist damit aktenwidrig. 44. Rechtliche Würdigung 44.1 Angriff Beim erstellten Sachverhalt und nach der allgemeinen rechtlichen Würdigung ergeben sich in rechtlicher Hinsicht auch bei O.________ keine Probleme. O.________ war am Vorabend beteiligt und tagsdarauf in der Wohnung anwesend, liess sich in eine Gruppe einteilen und zog mit der Gruppe zum AZ.________(Örtlichkeit) los, wo er letztlich als Teil der Drohkulisse auftrat.