u.a. beim (Umzugs-)Transport eines Klaviers mitgearbeitet und damit eine unbewilligte Erwerbstätigkeit ausgeübt zu haben. 43.2.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung von O.________ machte im Wesentlichen einen Verbotsirrtum geltend. Bei der kurzen Tätigkeit von O.________ am 7. September 2017 habe es sich um einen Schnuppertag gehandelt. O.________ sei der festen Überzeugung gewesen, dass er für diesen Schnuppertag keine Arbeitsbewilligung benötige. Er habe sich vorgängig beim zuständen Sozialarbeiter informiert, welcher ihm eine falsche Zusicherung gegeben habe. Nicht einmal sein Arbeitgeber habe davon gewusst.