106 men, wenn es Probleme gebe (pag. 714 Z. 33). Aus den Aussagen von O.________ selbst geht hervor, dass er von der Absicht, die andere Gruppe schlagen zu gehen, wusste. Immerhin gab er an, J.________ und L.________ hätten gesagt 50% Frieden, 50% schlagen (pag. 759.2 Z. 207). Die Kammer erachtet diese Aussage als reine Schutzbehauptung: Nachdem O.________ konstant beteuert hatte, es sei um ein friedliches Gespräch gegangen, wurde ihm die Aussage von J.________, wonach es eben gerade um eine Schlägerei gegangen sei, vorgehalten.