Dass diese ihn im Gegenzug bezüglich Planung und Absicht im Dunkeln gelassen haben, ist äusserst unwahrscheinlich. Die Einteilung in Gruppen und die Abmachung bezüglich das gestaffelte Auftreten hat er eingestanden. Unter diesen Umständen und angesichts seiner Rolle als Vermittler ist ferner kaum vorstellbar, dass er die anderen Beschuldigten nicht verstanden hat. A.________ gab sodann an, O.________ habe gesagt, sie müssten helfen kom-