Immerhin ist erwiesen, dass er in die Geschehnisse des Vorabends verwickelt war (pag. 748 Z. 50 ff.) und er in der Folge die Kontaktperson zwischen der Beschuldigtengruppe und der späteren Geschädigtengruppe war. Bereits dies lässt vermuten, dass kaum jemand einen grösseren Wissensstand gehabt haben dürfte als er. Immerhin war er auch derjenige, welcher die Beschuldigten ursprünglich über die ausgesprochenen Drohungen, insbesondere die Forderung nach dem Kopf von J.________, informiert hat. Dass diese ihn im Gegenzug bezüglich Planung und Absicht im Dunkeln gelassen haben, ist äusserst unwahrscheinlich.