_ kann vorab auf die diesbezüglichen Ausführungen beim Grundsachverhalt verwiesen werden (E. 13.2 ff. hiervor, insbesondere E. 13.2.3, 13.3.1 und 13.3.3 [Kontakt mit BB.________]). O.________ war in die Vorfälle des Vorabends involviert, agierte in der Folge als Kontaktperson zwischen den beiden Gruppen und fuhr für das geplatzte Treffen mit BB.________ nach BJ.________(Ortschaft) sowie anschliessend nach AB.________ (Ortschaft) in die Wohnung von L.________. Er führte die Gruppe in die Innenstadt und hinter das AZ.________(Örtlichkeit), wo er sich mit BB.