Weshalb es hierfür eine solche Planung und Übermacht gebraucht hätte und weshalb er letztlich die Frage nicht auch tatsächlich gestellt, sondern sogleich zugeschlagen hat, erschliesst sich der Kammer nicht. AX.________ gab sodann im Zusammenhang mit der Feststellung, wonach u.a. L.________ noch vom Freitag aggressiv gewesen sei, an, sie hätten gleich angefangen zu schlagen, als sie eine Person gesehen hätten, welche am Freitag dabei gewesen sei. Ferner ist kaum denkbar, dass Q.________, welcher sich am Samstag aktiv beteiligt hat (siehe nachfolgend bei Q.________) und am Freitag nur in den ersten Vorfall als Opfer involviert war, am Samstag L.________ anrufen würde,