4173 Z. 37), obwohl erwiesen ist, dass er einerseits ganz vorne stand und andererseits solche auch tatsächlich eingesetzt wurden. Vom ersten Vorfall am Freitag soll er sodann eine Verletzung am Auge sowie eine gebrochene Hand davongetragen haben, womit er später mehrfach zu behaupten versuchte, dass er gar nicht in der Lage gewesen sei, jemanden zu schlagen. Im Arztbericht findet sich indes keine Handverletzung (pag. 1055). Später hat er dann ohnehin zugegeben, AP.________ am Samstagabend eine Ohrfeige verpasst bzw. diesen geschlagen zu haben (pag. 788 Z. 220 ff.; pag. 2430 Z. 39).