39.3 Konkrete Beweiswürdigung L.________ war ein Mann der ersten Stunde. Er war an beiden Vorfällen von Freitagabend beteiligt. Beim ersten Vorfall wurde er geschlagen, beim zweiten hat er AP.________ angespuckt. Bereits zwischen diesen beiden Vorfällen hat er Personen, so insbesondere J.________ und AX.________, organisiert, mit der alleinigen Absicht, die «Albaner» aufzusuchen, um sie zu schlagen (pag. 557 Z. 1112; wobei sich diese Aussagen von J.________ entgegen der Meinung der Vorinstanz auf den Vorabend und nicht auf den Samstag bezogen haben). Die Rekrutierung führte er auch nach dem zweiten Vorfall fort.