38. Fazit J.________ wird zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend CHF 5'200.00, verurteilt, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 13. Oktober 2022, bei einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 73 Tagen. 101 XII. L.________