Die Strafe ist mithin um 55 Strafeinheiten auf gesamthaft 215 Strafeinheiten zu reduzieren. 37.5 Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 13. Oktober 2022 J.________ wurde mit Strafbefehl vom 13. Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen einer Widerhandlung gegen das AIG, begangen am 21. Juni 2022 und damit nach Begehung des hiesigen Angriffs, zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt. Der Strafbefehl erging nach dem erstinstanzlichen Urteil im vorliegenden Verfahren, weshalb die erste Instanz mangels Ersturteils keine Zusatzstrafe aussprechen konnte.