99 ne Reduktion der Einsatzstrafe um 60 Strafeinheiten. Seine persönlichen Verhältnisse (vgl. Ausführungen zur Landesverweisung) sind neutral zu bewerten und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. J.________ ist während hängigen Verfahrens straffällig geworden (Widerhandlung gegen das AIG im Kanton Basel), was zu einer Straferhöhung um 5 Strafeinheiten führt. Unter dem Titel Einsicht und Reue ist schliesslich keine Strafminderung angezeigt. Die Strafe ist mithin um 55 Strafeinheiten auf gesamthaft 215 Strafeinheiten zu reduzieren.