37.3 Asperation für die Pornografie In Übereinstimmung mit der Vorinstanz und gestützt auf die VBRS-Richtlinien (Untergruppe B1) erscheint eine Strafe von 15 Strafeinheiten als dem Verschulden von J.________ angemessen, zumal es sich lediglich um ein Bild gehandelt hat. Die Asperation an die Einsatzstrafe erfolgt im Umfang von 2/3, d.h. 10 Strafeinheiten. Die Strafe beträgt damit 270 Strafeinheiten. 37.4 Täterkomponenten Bei J.________ ist betreffend Angriff ein grosszügiger Geständnisrabatt vorzunehmen.