4196 Z. 4). Wie beim Grundsachverhalt ausgeführt, lag die aggressive Stimmung in der Luft. Zumindest L.________, BE.________ und BF.________ wurden als aggressiv beschrieben. Dies liegt angesichts des Vorabends, in den J.________ involviert war, auf der Hand. J.________ wusste um diesen Umstand, ihm war zudem bekannt, dass gewisse Leute Gegenstände und Waffen mitführten. Seine Aussagen hierzu waren – wie beim Grundsachverhalt ausgeführt – chaotisch und unkonstant, doch gab er immerhin zu, selber einen Schlagstock und eine Fahrradkette gesehen zu haben.