Die Verbindungsbusse entfällt (vgl. E. 18.3. hiervor), weshalb die gesamten 125 Tagessätze Geldstrafe bedingt auszusprechen sind. Die Untersuchungshaft von 71 Tagen (14. August 2017 bis 23. Oktober 2017) wird an die Geldstrafe angerechnet. 34. Fazit XI. G.________ wird zu einer bedingten Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 3'750.00, verurteilt, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Februar 2020, bei einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 71 TageJ.________ Nihad