94 die Tatsache nichts, dass C.________ bereits aufgeboten worden war) und begab sich hinter das AZ.________(Örtlichkeit), wo er als Teil der Drohkulisse und als «Reserveperson» auftrat. Auch G.________ hat sich tatbestandsmässig und mit direktem Vorsatz an einem Angriff beteiligt. Die Vorsatzfrage gestaltet sich noch eindeutiger als bei A.________, zumal G.________ bereits am Vorabend für eine Schlägerei gegen dieselbe Gruppe aufgeboten wurde und tagsdarauf mit diesem Vorwissen aktiv Personen organisiert hat.