93 erstellten Absicht bewusst anschloss. Anders kann auch die Aussage von L.________ nicht interpretiert werden, welcher zu Protokoll gab, G.________ habe ihn bei einer allfälligen Auseinandersetzung schützen wollen, weil er sich aufgrund der Verletzung nicht habe wehren können (pag. 787 Z. 188 f.). Diese Aussage wurde von G.________ nur abgeschwächt, nicht aber bestritten. Er habe damit einfach gemeint, er würde L.________ wegziehen, wenn dieser geschlagen würde (pag. 2421 Z. 11 f.).