30. Fazit E.________ wird zu einer bedingten Geldstrafe von 137 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 6'850.00, verurteilt, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 6. Februar 2019, bei einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 72 Tagen sowie kumulativ zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. 92 X. G.________