_ wies im Zeitpunkt des Angriffs zwar keine Vorstrafen auf, hat aber während hängigem Verfahren erneut delinquiert, was straferhöhend zu berücksichtigen ist. Er wurde einerseits am 19. Mai 2021 vom Ministero pubblico del cantone Ticino wegen einer Widerhandlung gegen das Bundesgestz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20, neu AIG) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen, andererseits vom Ministère public du canton de Fribourg wegen Fälschung von Ausweisen zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt (pag. 4051). Hierfür sind 10 Strafeinheiten an die Strafe zu addieren.