90 29.2 Strafart Für den Angriff und das Fälschen von Ausweisen kommt aufgrund des Verschlechterungsverbots nur eine Geldstrafe infrage, für das Erschleichen einer Leistung (geringfügig) hingegen einzig eine (kumulativ auszusprechende) Übertretungsbusse. 29.3 Einsatzstrafe für den Angriff E.________ hat sich am Angriff weder tätlich beteiligt noch einen Gegenstand mitgeführt.