146 oder Art. 150 StGB strafbar, wer ein fremdes, nicht übertragbares Generalabonnement der SBB für Fahrten missbraucht und Kontrolleure entsprechend zu täuschen versucht (WEIS- SENBERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N 13 und 16 zu Art. 150 StGB). Die Subsumtion der Vorinstanz ist wiederum korrekt, weshalb darauf verwiesen wird (S. 84 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2835 f.): Vorab ist festzuhalten, dass die W.________(AG) rechtzeitig und rechtsgenüglich einen Strafantrag gestellt und sich als Privatkläger im Strafpunkt erklärt hat (Band II pag.