Dies, weil ihm der Kontrolleur gesagt habe, er solle doch schauen, ob er ein neues Abonnement besitze. Er habe dem Kontrolleur sodann gesagt, dass das gezeigte seinem Cousin gehöre. Im Besitze des fremden Abonnements sei er gewesen, weil sein Cousin dieses beim Onkel in Luzern vergessen und ihn (er sei dort gewesen) gefragt habe, ob er es ihm bringen könne (pag. 4158 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wich E.________ insofern von dieser Version ab, als er dem Kontrolleur sowohl sein Gleis 7 wie auch seinen Swisspass mit einem Halbtax gezeigt haben will.