An der Hauptverhandlung schwächt er dies ab und sagt, er habe sich verteidigt, damit er nicht geschlagen werde. Jedoch ist aufgrund seiner Aussagen nachgewiesen, dass er jemanden gestossen hat. Unklar ist, ob es sich um eine Person der eigenen Gruppe oder eine Person der anderen Gruppe handelt. Gemäss Video könnte es sich auch um eine Person der eigenen Gruppe handeln. Die beim Beschuldigten E.________ festgestellten Verletzungen am linken Schulterdach und beim Zeigefingergrundgelenk, können gemäss IRM (Band III pag. 1016 ff.) im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein.