85 Band II pag. 631 Z. 180 ff.). Schliesslich sagt der Beschuldigte J.________, er habe gehört, wie u.a. der Beschuldigte E.________ im Zimmer darüber gesprochen habe, dass er auch Leute geschlagen habe. Gesehen habe er dies nicht (Protokoll HV, Band VIII pag. 2448 Z. 16 ff.). Der Beschuldigte selber sagt bei seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, dass er von einer Person gestossen worden sei und auch selber eine Person gestossen habe. An der Hauptverhandlung schwächt er dies ab und sagt, er habe sich verteidigt, damit er nicht geschlagen werde.