An der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte E.________ an, er sei erst dazu gestossen, als die Schlägerei schon vorbei gewesen sei. Dies stimmt jedoch nicht überein mit seinen eigenen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft. Dort sagt er noch, dass er dazugestossen sei, als die Schlägerei bereits im Gang gewesen sei (Band II pag. 602 Z. 170 ff.). Auch stimmen die Aussagen an der Hauptverhandlung nicht überein mit dem 20-min.-Video, auf dem Beschuldigte nachweislich zu sehen ist (Printscreen auf pag. 1625). Dort ist zu sehen, dass die «Schlägerei» noch im Gang ist.