24. Rechtliche Würdigung 24.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Der objektive sowie subjektive Tatbestand sind auch bei C.________ eindeutig erfüllt: C.________ befand sich in der Wohnung von L.________ und gab an, der spätere Vorfall sei zu diesem Zeitpunkt geplant worden. Er wusste um die gewalttätige Absicht der Gruppe und hat sogar zugegeben, dass von einer friedlichen Lösungsfindung keine Rede gewesen sei.