__ handelt es sich zweifelsohne um eine Schutzbehauptung. Die Kammer hegt keine Zweifel daran, dass C.________ den Schraubenzieher mitgeführt hat. Das Einsetzen eines Schraubenziehers wurde schliesslich von mehreren Personen gesehen und beschrieben. Die Handlung konnte indessen nicht C.________ zugewiesen werden, ebenso wenig ist erstellt, dass er jemanden geschlagen hat (was er im Übrigen ebenfalls bestritten hat [pag. 659 Z. 215]).