_, welcher die Intention, die anderen schlagen zu gehen, sowie die Organisation und Planung der späteren Schlägerei zugibt, ist es besonders unglaubhaft, wenn er angibt, den Schraubenzieher nur so beiläufig und ohne Hintergedanken in der Wohnung behändigt zu haben. Es ist sodann nicht ersichtlich, weshalb A.________, welcher die unbestrittene Behändigung des Schraubenziehers in der Wohnung gesehen hat und C.________ kannte, fälschlicherweise angeben sollte, den Schraubenzieher in der Tasche von C.________ gesehen zu haben. Bei der Erklärung von C.________ handelt es sich zweifelsohne um eine Schutzbehauptung.