2400 Z. 28), welcher seinerseits auf dem 20 Min.-Video und damit während laufender Schlägerei klar ersichtlich ist. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass der gesamte Vorfall nur wenige Minuten dauerte, für ein verspätetes Eintreffen noch während laufender Schlägerei also nur ein kleines Zeitfenster bestand. Später gab C.________ dann wiederum an, sich auf ein paar Meter genähert zu haben (pag. 2400 Z. 3). Dies deckt sich mit den Aussagen und der Standortmarkierung von O.________, welcher ihn mündlich wie auch schriftlich auf den Fotoausdrucken ganz vorne neben der Rampe verortete (pag. 2461 Z. 14 ff.; pag. 2466). E.________ zeichnete C.______