4149 Z. 26). Erst auf Vorhalt seiner früheren Aussage, wonach er in der Wohnung einen Schraubenzieher in der Hand gehalten habe, gab er an, dass es diesfalls schon so gewesen sein wird (pag. 4149 Z. 38). Interessant ist der genannte Grund, weshalb er dies erst auf Vorhalt bestätigen konnte: Wenn er eine solche Aussage gemacht habe, dann sei es richtig. Weil alles, was er ausgesagt habe, richtig sei (pag. 4149 Z. 38 f.). Entsprechend verwies er bei der Frage, worum es in der Wohnung gegangen sei, auf seine früheren Einvernahmen (pag. 4150 Z. 17 ff.). Seine früheren Aussagen zeichnen ein klares Bild: