23.3 Konkrete Beweiswürdigung C.________, welcher im Untersuchungsstadium massgebliche Eingeständnisse und Ausführungen zur Planung und zur Absicht gemacht hat, wollte oberinstanzlich zunächst nicht einmal mehr wissen, ob seine Freunde damals in ein Problem verwickelt waren. Er sei wegen des Fests nach AB.________ (Ortschaft) gegangen und es habe viele Leute gehabt (pag. 4148 Z. 42 f.). Er sei nicht mit der Gruppe dort gewesen, er habe nur seine Freunde gesehen (pag. 4148 Z. 38 f.). Er wollte dann auch nicht mehr wissen, ob er in der Wohnung von L.________ war (pag. 4149 Z. 26).