_ bestreitet in sachverhaltlicher Hinsicht im Wesentlichen, überhaupt im relevanten Zeitraum oder zumindest zu Beginn der Auseinandersetzung am Ort des Geschehens gewesen zu sein. Das Mitführen und Einsetzen des Schraubenziehers wird ebenfalls bestritten, wie auch seine eigene Absicht. Im Weiteren bestreitet er rechtliche Fragen (Tatbestand, Beteiligung und Vorsatz). 23.3 Konkrete Beweiswürdigung C.__