78 21.4 Vollzugsform, Probezeit und Haftanrechnung Infolge des Verschlechterungsverbots kommt nur der bedingte Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren infrage. Die Verbindungsbusse entfällt (vgl. E. 18.3. hiervor), weshalb die gesamten 110 Tagessätze bedingt auszusprechen sind. Die Untersuchungshaft von 75 Tagen (13. August 2017 bis 26. Oktober 2017) wird an die Geldstrafe angerechnet.