_ angemessen. Diese ist aufgrund des Verschlechterungsverbots auf die vorinstanzlich festgesetzte Strafe von 110 Tagessätzen herabzusetzen. Die Tagessatzhöhe wird unter Berücksichtigung seines Einkommens von CHF 2'500.00 (pag. 4140 Z. 10 ff.) sowie eines Pauschalabzuges 77 von lediglich 20% (A.________ hat infolge des Zusammenlebens mit seiner Schwester und Grossmutter nur 1/3 der Lebenshaltungskosten zu tragen) auf CHF 60.00 festgesetzt.